Rechtsanwälting Jutta Lossen
 
Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht . Fachanwältin für Familienrecht

Beratungskosten

Für eine Beratungsstunde berechne ich 120 € (die Mehrwertsteuer ist darin enthalten).
Eine Trennungsberatung dauert erfahrungsgemäss ca. 1 Stunde. Wenn sich dabei weiterer Beratungsbedarf zeigt, berechne ich die weitere Zeit minutengenau mit dem gleichen Stundensatz.

Scheidungskosten

Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Sie werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Grundlage für die Berechnung ist der Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten.

Der Streitwert für eine Scheidung ist grundsätzlich das, was beide Eheleute zusammen in drei Monaten netto verdienen. Verdient z.B. die Ehefrau netto 1.500 € und der Ehemann netto 2.000 €, beträgt der Streitwert der Scheidung 3 x 1.500 € = 4.500 € + 3 x 2.000 € = 6.000 €, zusammen also 10.400 €.

In diesem Beispiel würden die Anwaltskosten nach dem RVG je Anwalt/Anwältin ca. 1.590 € und die Gerichtskosten nach dem GKG ca. 660 € betragen. Die Gerichtskosten werden geteilt, die Anwaltskosten trägt jeder Ehepartner für seine eigene anwaltliche Vertretung.

Wenn in dem Beispiel also beide Eheleute anwaltlich vertreten werden, hätte jeder Ehepartner ca. 1.920 € Scheidungskosten zu bezahlen.

Wenn bei der Scheidung auch über den Unterhalt, die Verteilung des Vermögens, die Haushaltsgegenstände oder über die Kinder gestritten wird, erhöht sich der Streitwert und die Scheidung wird teurer.

Je friedlicher die Scheidung verläuft, weil man sich im Vorfeld schon über die finanziellen Dinge und die Regelungen für die Kinder einigen konnte, desto weniger kostet später die Scheidung. Wenn alles vorher ordentlich geregelt ist, kann man fast die Hälfte der Scheidungskosten sparen.
Dann braucht sich bei einer späteren Scheidung nämlich nur der Ehepartner anwaltlich vertreten zu lassen, der die Scheidung einreicht. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung dann einfach nur noch zu. Dies wird oft als „Scheidung mit einem Anwalt“ bezeichnet, empfiehlt sich aber nur, wenn wirklich alles vorher schon fair geregelt wurde, denn der Ehepartner ohne Scheidungsanwalt kann weder Anträge stellen noch bekommt er eine Rechtsberatung.

Tel: 0228 - 69 57 11
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